Mediation – Ein Verfahren zur Konfliktklärung
Mediation – Ein Verfahren, Konflikte zu klären
Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktklärung, das einer strukturierten Vorgehensweise folgt. Die Konfliktparteien werden dabei befähigt, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. In der Regel unterteilt sich ein Mediationsverfahren in folgende Phasen auf:
Vorphase mit Auftragsklärung
Die Konfliktparteien klären mit dem Mediator / der Mediatorin die Ziele der Mediation, verständigen sich über das Verfahren, besprechen Organisatorisches und klären vorab offene Fragen.
1. Einleitung und Festlegung der Grundregeln
Zu Beginn werden die Grundregeln der Mediation erläutert. Die Konfliktbeteiligten können sich auf zusätzliche Regeln einigen, nach denen die Mediation erfolgen soll. In dieser Phase wird der sichere Rahmen für die sich anschließenden vertraulichen Gespräche geschaffen.
2. Themenermittlung und Schilderung der Sichtweisen
Die Beteiligten stellen ihre jeweilige Sichtweise des Konflikts vor. Die Mediatorin / der Mediator hört aufmerksam zu, fasst zusammen und extrahiert die Themen, um die es gehen wird. Oft ist es in dieser Phase so, dass die Medianden einander erstmalig zuhören.
3. Konflikterhellung
Ziel dieser Phase ist es, behutsam die verborgenen Gefühle der Medianden herauszuarbeiten. Was war die Motivation der Medianden, sich entsprechend der Schilderungen verhalten zu haben?
4. Lösungsmöglichkeiten erörtern
Die Konfliktparteien erarbeiten kreativ eine Reihe von Möglichkeiten, wie der Konflikt beigelegt werden kann, bzw. wie vermieden werden kann, dass es erneut zu einem Konflikt kommt. Die Verantwortung dafür obliegt den Medianden.
5. Vereinbarung
Im Fokus steht hier die Durchführbarkeit der zuvor gesammelten Lösungen. Die Medianden einigen sich auf ihre bevorzugten Lösungsvorschläge. I.d.R. hält die Mediatorin / der Mediator diese schriftlich fest und legt sie den Parteien zur Unterschrift vor. Es kommt zur Mediationsvereinbarung.
Folgetermin
Häufig wird ein Folgetreffen vereinbart, bei dem die Vereinbarung auf Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit überprüft wird. Hier können die Medianden die Vereinbarung nach ihren gemeinsamen Wünschen nachjustieren.
Diese Grundsätze stehen bei uns über jeder Mediation:
- Neutralität / Allparteilichkeit
- Vertraulichkeit / Nichtöffenlichkeit
- Freiwilligkeit
- Eigenverantwortlichkeit für Lösungen
- Ergebnisoffenheit
- Offenheit und Informiertheit
Nähere Informationen zum Mediationsgesetz erhalten Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz: